Funktion
Abstimmen mit einem Klick aus der E-Mail – ohne Anmeldung
Die häufigste Ursache für einen gescheiterten Beschluss ist keine Rechtsfrage, sondern eine Hürde: Wer sich für eine einzige Stimmabgabe erst anmelden und ein Passwort suchen muss, stimmt später ab – oder nie. Der E-Mail-Link nimmt diese Hürde weg. Er ist einer von mehreren Wegen in Beschlussmanager, aber der kürzeste.
So läuft es ab
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1
Der Beschluss wird geöffnet
Jede stimmberechtigte Person bekommt eine E-Mail mit dem Beschlusstext, der Frist und einem eigenen Link.
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2
Ein Klick genügt
Der Link öffnet eine schlichte Seite: Antrag lesen, Ja, Nein oder Enthaltung wählen, absenden. Keine Anmeldung, kein Passwort, keine App-Installation.
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3
Bestätigung und Zwischenstand
Nach der Abgabe gibt es eine Bestätigung per E-Mail. Wer den Link erneut öffnet, sieht die eigene Stimme und den aktuellen Stand.
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4
Erinnerung an die Nachzügler
Drei Tage und 24 Stunden vor Ablauf erinnert Beschlussmanager automatisch die Personen, die noch nicht abgestimmt haben – und nur diese.
Warum das trotzdem zuordenbar bleibt
„Ohne Konto“ heißt nicht „ohne Nachweis“. Jeder Link ist ein einmaliges, zufälliges Token, das genau einer Person und genau einem Beschluss zugeordnet ist. Mit der Stimmabgabe wird es verbraucht.
Im Beschlussprotokoll steht anschließend, wer wann welche Stimme abgegeben hat – bei anonymen Abstimmungen nur, dass abgestimmt wurde. Das Protokoll wird ausschließlich ergänzt, nie überschrieben.
Der Vergleich, der am nächsten kommt: Briefwahl. Der Umschlag ist persönlich, der Weg ist niedrigschwellig, und am Ende ist nachvollziehbar, wie viele Stimmen eingegangen sind.
Aus der Anwendung
Was die Empfänger sehen
Die Seite hinter dem Link. Kein Konto, keine Anmeldung, keine App — und auf dem Telefon genauso benutzbar wie am Schreibtisch.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn jemand seinen Link weiterleitet?
Der Link gehört zu einer Person und wird mit der Stimmabgabe verbraucht. Wer ihn weiterleitet, gibt seine Stimme ab – genau wie jemand, der einen Briefwahlumschlag weitergibt. Deshalb steht in jeder E-Mail, dass der Link persönlich ist, und jede Stimme ist im Protokoll der Person zugeordnet.
Kann jemand zweimal abstimmen?
Nein. Nach der Stimmabgabe ist der Link verbraucht. Wer die Seite erneut öffnet, sieht seine abgegebene Stimme und den Zwischenstand.
Was, wenn die E-Mail im Spam landet?
Die Person kann sich den Link auf der Abstimmungsseite erneut zuschicken lassen. Zusätzlich sieht der Organisator jederzeit, wer noch nicht abgestimmt hat, und kann nachfassen.
Geht das auch anonym?
Ja, ein Beschluss kann als anonyme Abstimmung geführt werden. Dann steht im Ergebnis die Auszählung, aber nicht, wer wie gestimmt hat. Ob das zulässig ist, hängt von eurer Satzung ab.
Bereit für den ersten Beschluss?
Wir richten eure Organisation ein und melden uns innerhalb eines Werktags. Ohne Zahlungsdaten, ohne Vertrag im ersten Schritt.