Für Unternehmen
Beschlüsse in Geschäftsführung, Beirat und Aufsichtsrat
In Geschäftsführung, Beirat und Aufsichtsrat ist die Dokumentation kein Nebenprodukt, sondern der Punkt, an dem später jemand nachfragt. Beschlussmanager erzeugt sie beim Beschließen mit – und lässt sich in eure Benutzerverwaltung einhängen.
Single Sign-On
Anmeldung über OpenID Connect, getestet mit Microsoft Entra ID. Pro Organisation eigene Client-ID und eigenes Secret, Domain per DNS-TXT bestätigt.
Mehr dazuSCIM 2.0
Zugänge entstehen und vergehen mit dem Verzeichniseintrag. Wer das Unternehmen verlässt, verliert den Zugang ohne Ticket.
Mehr dazuNachweis für die Revision
Beschluss-PDF mit Prüfsumme und ein Änderungsprotokoll, das ausschließlich ergänzt wird.
Mehr dazuREST-API
Beschlüsse aus vorhandenen Systemen anlegen, Ergebnisse zurücklesen, PDFs abholen.
Mehr dazuTypische Beschlüsse
Was hier tatsächlich beschlossen wird
Investitionen über Schwellenwert
Beirat, qualifizierte Mehrheit, Frist von einer Woche.
Zustimmungspflichtige Geschäfte
Der Katalog aus dem Gesellschaftsvertrag – jedes Mal derselbe Ablauf, jedes Mal dokumentiert.
Personalentscheidungen
Vertraulich, mit klar abgegrenztem Kreis von Stimmberechtigten.
Jahresplanung und Budget
Ein Beschluss, ein Ergebnis, ein Beleg für die Prüfung.
Beteiligungen und Verträge
Nachvollziehbar, wer wann zugestimmt hat.
Eilentscheidungen
Ohne Sondersitzung, aber mit Protokoll.
Grenzen
Wo wir ausdrücklich abraten
Beurkundungspflichtige Beschlüsse. Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen und vergleichbare Vorgänge brauchen die notarielle Form. Ein digitales Umlaufverfahren ersetzt sie nicht, und Beschlussmanager tut nicht so, als könnte es das.
Betriebsratsbeschlüsse. Das Betriebsverfassungsrecht verlangt für Beschlüsse des Betriebsrats eine Sitzung; ein Umlaufverfahren ist dort nach verbreiteter Auffassung nicht zulässig. Wir verkaufen Beschlussmanager deshalb nicht für diesen Zweck.
Beide Punkte kosten uns Umsatz. Sie stehen hier, weil ein Beschluss, der später aufgehoben wird, teurer ist als eine ehrliche Absage.
Häufige Fragen
Können Gesellschafterbeschlüsse so gefasst werden?
Für viele Beschlüsse lässt das GmbH-Recht eine Beschlussfassung ohne Versammlung zu, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – häufig in Textform. Wichtig ist die Grenze: Beschlüsse, die notariell beurkundet werden müssen, etwa Satzungsänderungen oder Kapitalmaßnahmen, können auf diesem Weg nicht wirksam gefasst werden. Prüft das im Einzelfall mit eurer rechtlichen Beratung.
Wie binden wir Beschlussmanager an Entra ID an?
Über OpenID Connect: App-Registrierung im Verzeichnis, Redirect-URL hinterlegen, Client-ID und Secret in Beschlussmanager eintragen, Verbindung testen. Zusätzlich lässt sich die Benutzerbereitstellung über SCIM 2.0 automatisieren, sodass Zugänge mit dem Verzeichniseintrag entstehen und vergehen.
Was sieht die Revision?
Das Beschluss-PDF mit Antrag, Stimmen, Ergebnis und SHA-256-Prüfsumme sowie das Änderungsprotokoll, das nur ergänzt wird. Das ist ein Integritätsnachweis, keine qualifizierte elektronische Signatur und keine GoBD-Bescheinigung – wir bezeichnen es deshalb auch nicht so.
Können mehrere Gremien getrennt arbeiten?
Ja. Geschäftsführung, Beirat, Aufsichtsrat und Ausschüsse sind eigene Gremien mit eigenem Personenkreis. Wer bei einem Beschluss stimmberechtigt ist, wird pro Beschluss festgelegt.
Bereit für den ersten Beschluss?
Wir richten eure Organisation ein und melden uns innerhalb eines Werktags. Ohne Zahlungsdaten, ohne Vertrag im ersten Schritt.