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BeschlussManager

Für Vereine

Vorstandsbeschlüsse fassen, ohne fünf Terminkalender zu koordinieren

Im Ehrenamt ist die knappste Ressource nicht Geld, sondern Termin. Genau daran scheitern Entscheidungen, die eigentlich unstrittig sind – und deshalb setzt Beschlussmanager dort an.

Die typischen Fälle

Budget freigeben

Die Trikots müssen bis Freitag bestellt werden. Der Beschluss läuft drei Tage, sechs von sieben stimmen ab, das Ergebnis liegt als PDF im Ordner.

Mitglied aufnehmen

Ein Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft, ein Umlaufbeschluss, ein dokumentiertes Ergebnis – statt einer Zusage im Vorbeigehen, die später niemand belegen kann.

Entlastung vorbereiten

Wenn die Kassenprüfung ihren Bericht vorlegt, liegt die Beschlusssammlung des Jahres vollständig vor. Niemand rekonstruiert aus E-Mails, was 2025 entschieden wurde.

Zwischen zwei Sitzungen

Dringende Sachen warten nicht auf die nächste Vorstandssitzung in sechs Wochen. Und sie brauchen keinen Sondertermin, zu dem drei Leute nicht können.

Was das Ehrenamt entlastet

  • Zum Abstimmen muss sich niemand anmelden – der Link aus der E-Mail genügt. Genau die Hürde, an der es sonst hängt, fällt weg.
  • Die Erinnerung an Nachzügler verschickt Beschlussmanager, nicht der Vorsitzende.
  • Das Protokoll entsteht mit dem Beschluss, nicht danach.
  • Die Abstimmungsregel aus der Satzung wird einmal eingestellt und dann angewandt – keine Diskussion über Zweidrittelmehrheiten im Nachhinein.
  • Ausscheidende Vorstände hinterlassen eine vollständige Beschlusssammlung statt eines Postfachs.

Zuerst die Satzung, dann die Software

Ob ein Beschluss ohne Sitzung wirksam ist, entscheidet nicht Beschlussmanager, sondern eure Satzung. Manche lassen das Umlaufverfahren ausdrücklich zu, manche schweigen, manche verlangen die Zustimmung aller.

Deshalb ist der ehrlichste erste Schritt nicht die Anmeldung, sondern ein Blick in die eigene Satzung. Wir haben zusammengeschrieben, worauf dabei zu achten ist:

Umlaufbeschluss erklärt Quorum berechnen

Häufige Fragen

Darf unser Vorstand überhaupt ohne Sitzung beschließen?

Das steht in eurer Satzung. Viele Satzungen lassen Beschlüsse im Umlaufverfahren ausdrücklich zu, teils in Textform, teils nur mit Zustimmung aller. Fehlt eine solche Regelung, gilt die gesetzliche Vorgabe – und die verlangt für Vereine je nach Fall mehr als eine E-Mail. Wir erklären die Zusammenhänge im Wissensteil; ob es bei euch trägt, sollte einmal jemand mit Blick in die Satzung beurteilen.

Ersetzt Beschlussmanager die Mitgliederversammlung?

Nein. Beschlussmanager ist für Beschlüsse in Gremien gemacht – Vorstand, Beirat, Ausschuss. Eine Mitgliederversammlung mit Rednerliste und Live-Wahlgang braucht eine Versammlungsplattform; das ist ein anderes Produkt.

Müssen unsere Vorstandsmitglieder etwas installieren?

Nein. Zum Abstimmen genügt der Link aus der E-Mail. Nur wer Beschlüsse anlegt und verwaltet, meldet sich in Beschlussmanager an.

Was kostet das für einen kleinen Verein?

Die Tarife stehen auf der Preisseite, mit den enthaltenen Nutzerplätzen je Stufe. Abgerechnet wird pro Organisation, nicht pro Mitglied – ein Verein mit 400 Mitgliedern und siebenköpfigem Vorstand zahlt also nicht für 400 Personen.

Bereit für den ersten Beschluss?

Wir richten eure Organisation ein und melden uns innerhalb eines Werktags. Ohne Zahlungsdaten, ohne Vertrag im ersten Schritt.