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Quorum berechnen – mit Rechner und Beispielen

Stand: 2026-09

Zwei Zahlen entscheiden über einen Beschluss, und sie werden regelmäßig verwechselt. Das Quorum ist die Mindestbeteiligung: Wie viele müssen mitmachen? Die Mehrheit ist das Stimmenverhältnis: Wie viele davon müssen zustimmen? Beides gilt unabhängig voneinander – ein Beschluss kann an jedem von beiden scheitern.

Die Formel

erforderliche Teilnehmer = ⌈ Stimmberechtigte × Quorum ⌉

Aufgerundet, immer. Bei 7 Stimmberechtigten und einem Quorum von 50 Prozent ergibt die Rechnung 3,5 – erforderlich sind also 4 Teilnehmer. Abrunden würde bedeuten, dass 3 von 7 genügen, also weniger als die Hälfte. Genau das soll ein Quorum verhindern.

Drei Rechenbeispiele

7 Stimmberechtigte, Quorum 50 %, einfache Mehrheit

Es müssen 4 Personen teilnehmen. Stimmen 4 ab und davon 3 mit Ja, ist der Beschluss angenommen. Stimmen nur 3 ab – auch bei 3 Ja-Stimmen –, ist er nicht zustande gekommen.

12 Stimmberechtigte, Quorum 25 %, Zweidrittelmehrheit

Es müssen 3 Personen teilnehmen. Nehmen 9 teil, sind 6 Ja-Stimmen erforderlich. Bei 5 Ja und 4 Nein ist die Zweidrittelmehrheit verfehlt, obwohl eine Mehrheit dafür war.

5 Stimmberechtigte, kein Quorum, Einstimmigkeit

Es gibt keine Untergrenze für die Beteiligung, aber keine Gegenstimme ist erlaubt. Stimmen 2 ab und beide mit Ja, genügt das – wenn die Satzung „Einstimmigkeit der Abgegebenen“ meint. Meint sie „Zustimmung aller Stimmberechtigten“, sind 5 Ja-Stimmen nötig. Diese Formulierung lohnt einen genauen Blick.

Enthaltungen

Eine Enthaltung ist eine Teilnahme, aber keine Zustimmung. Für das Quorum zählt sie deshalb üblicherweise mit, für die Mehrheit häufig nicht.

Beispiel: 6 von 7 nehmen teil, davon 3 Ja, 1 Nein, 2 Enthaltungen. Beteiligung: 6 von 7 – Quorum erreicht. Mehrheit: 3 Ja gegen 1 Nein, wenn Enthaltungen nicht zu den abgegebenen Stimmen zählen – angenommen. Zählen sie mit, sind es 3 von 6, also keine Mehrheit über 50 Prozent – abgelehnt.

Dieselben Stimmen, zwei Ergebnisse. Deshalb gehört die Behandlung von Enthaltungen in die Satzung und nicht in eine Diskussion nach der Auszählung.

Häufige Fragen

Was bedeutet Quorum?

Das Quorum ist die Mindestbeteiligung: der Anteil der Stimmberechtigten, der an der Abstimmung teilnehmen muss, damit überhaupt ausgezählt werden darf. Es sagt nichts darüber, wie abgestimmt wurde – das ist die Mehrheit.

Wie berechnet man das Quorum?

Erforderliche Teilnehmer = Stimmberechtigte × Quorum, aufgerundet auf die nächste ganze Person. Bei 7 Stimmberechtigten und 50 Prozent Quorum sind das 3,5 – also müssen 4 Personen teilnehmen. Aufgerundet wird, weil eine halbe Stimme nicht existiert und ein Quorum eine Untergrenze ist.

Zählen Enthaltungen zur Beteiligung?

In der Regel ja: Wer sich enthält, hat teilgenommen und zählt damit für das Quorum. Für die Mehrheit wird eine Enthaltung dagegen häufig nicht zu den abgegebenen Stimmen gerechnet. Wie es bei euch gilt, sollte die Satzung sagen – und wenn sie es nicht sagt, ist genau das die Stelle, an der sie ergänzt werden sollte.

Was, wenn das Quorum nicht erreicht wird?

Dann ist der Beschluss nicht zustande gekommen, unabhängig vom Stimmenverhältnis. Vier Ja-Stimmen bei verfehltem Quorum sind kein angenommener Beschluss. Manche Satzungen sehen für diesen Fall eine zweite Abstimmung mit geringerem oder ohne Quorum vor.

Ist ein Quorum vorgeschrieben?

Nicht allgemein. Es gibt Fälle mit gesetzlichen Vorgaben, im Übrigen ist es eine Frage der Satzung. Ohne Quorum kann eine kleine Minderheit für alle entscheiden; mit einem hohen Quorum blockiert schon geringe Beteiligung jede Entscheidung. Übliche Werte liegen zwischen einem Viertel und der Hälfte.

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